Externer Datenschutzbeauftragter – Seine Aufgaben im Unternehmen
Der externe Datenschutzbeauftragte überwacht und analysiert den Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Unternehmens, um Datenschutzverstöße frühzeitig zu erkennen sowie zu vermeiden.
Ein externer Datenschutzbeauftragter formuliert als Berater zudem konkrete Lösungsvorschläge bei der Implementierung sowie Verbesserung von Datenschutzprozessen. Dabei ist der externe Datenschutzbeauftragte stets über die aktuelle Gesetzeslage informiert und muss darüber hinaus sicherstellen, dass diese im Unternehmen eingehalten wird.
Datenschutzpakete
monatlich 299,00 €
jährlich 1.400,00 €
monatlich 349,00 €
monatlich 399,00 €
monatlich 549,00 €
monatlich 349,00 €
jährlich 1.400,00 €
monatlich 449,00 €
monatlich 499,00 €
monatlich 599,00 €
monatlich 449,00 €
jährlich 1.400,00 €
monatlich 499,00 €
monatlich 549,00 €
monatlich 699,00 €
Unternehmensgröße / Anzahl der Mitarbeiter |
Ab welcher Unternehmensgröße ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist, hängt vom Umgang mit personenbezogenen Daten ab. Im Fokus steht das Ausmaß der Datenverarbeitung. Sollten mehr als mindestens 20 Mitarbeiter regelmäßig mit automatisierter Datenverarbeitung (Erhebung und Nutzung) zu tun haben, besteht die Pflicht. |
Detailgrad der Daten |
Sollten besondere Kategorien von personenbezogenen Daten umfangreich verarbeitet werden, die über Rasse, ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben einer Person informieren, besteht ebenfalls eine Verpflichtung unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter. |
Geschäftsfeld |
Sollten personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt, erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, d.h. besteht in diesen Verarbeitungsvorgängen die Kerntätigkeit des Unternehmens, besteht ebenfalls unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten eine Verpflichtung. |
Was droht, wenn noch kein Datenschutzbeauftragter benannt wurde? |
Die meisten Unternehmen müssen nach Art. 37 DSGVO einen DSB benennen. Die Nichtbenennung würde in diesem Fall einen Verstoß gegen die DSGVO darstellen und könnte nach Art. 83 Absatz 4 DSGVO mit Bußgeldern von bis zu 10 Millionen EURO oder 2 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes geahndet werden. Auch wenn diese möglichen Strafen den extremen Rahmen der Sanktionierung in Absatz 5 nicht ganz erreichen, sollten Sie das Thema DSB ernst nehmen. |
Vorteile interner Datenschutzbeauftragter (DSB) |
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Nachteile interner Datenschutzbeauftragter (DSB) |
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Vorteile externer Datenschutzbeauftragter (DSB) |
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Nachteile externer Datenschutzbeauftragter (DSB) |
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Ansprechpartner:
Michael Will
Abteilungsleiter
Projekt- & Qualitäts-Management
Standort Wolfsburg
Tel.: +49 5361 – 89 65 65 0
Fax: +49 5361 – 89 65 65 12
Mobil: +49 151 – 25 34 32 97
michael.will(at)dos-online.de