Krankenhauszukunftsgesetz für die Digitalisierung von Krankenhäusern

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Unser Geschäftsführer erhält als einer der ersten IT-Berater in Deutschland die Zertifizierung vom Bundesamt für soziale Sicherheit.

Mit einem Investitionsprogramm verschafft Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Krankenhäusern ein digitales Update. Der Bund wird ab dem 1. Januar 2021 
3 Milliarden Euro bereitstellen
, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt. Am 29. Oktober 2020 ist das KHZG in Kraft getreten.

Im Gesetz sind 11 förderfähige Bereiche aufgeführt, für die jedes Krankenhaus Projekte zur Förderung anmelden kann. Für die Beantragung von Projekten aus 9 dieser 11 Bereiche benötigt ein Krankenhaus einen IT-Berater, der vom Bundesministerium für soziale Sicherheit eine entsprechende Zertifizierung erhalten hat. Der IT-Berater prüft für das Krankenhaus, ob das anzumeldende Projekt alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt.

Unser Geschäftsführer am Standort Hann. Münden, Herr Roberto Heuser, hat mit Wirkung vom 30.12.2020 als einer der ersten IT-Berater in Deutschland diese Zertifizierung vom Bundesamt für soziale Sicherheit zugesprochen bekommen. Herr Heuser hat seine Arbeit für mehrere deutsche Kliniken bereits begonnen. Wenn auch Sie Interesse haben, rufen Sie einfach an: Tel. 05541 9055-0 oder schreiben Sie eine Email an heuser@dos-online.de.