Optimale Sicherheitsprozesse
für Ihr Unternehmen
Auf Basis der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Rechtssystem der Europäischen Union melden, ist am 2. Juli 2023 in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten.
Ziel des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist der bessere Schutz von Hinweisgebern, den sogenannten Whistleblowern, in einem Unternehmen. Den Hinweisgebern soll es so ermöglicht werden Missstände oder Unstimmigkeiten entsprechend zu melden und offenlegen zu können. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Meldungen anonym ohne eine Benachteiligung durch die öffentliche Ansprache von Missständen oder Drohung berichtet und nachverfolgt werden können.
Um dies zu gewährleisten, ist jedes Unternehmen, das mehr als 50 Personen beschäftigt, laut HinSchG dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten. Besondere Regelungen gelten hier für Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern. Diese müssen ebenfalls eine interne Meldestelle vorweisen.
Die interne Meldestelle in Ihrem Unternehmen
Je nach Größe des Unternehmens müssen eine oder mehrere Personen/Mitarbeiter mit der Betreuung und Verwaltung der internen Meldestelle(n) beauftragt werden. Diese Personen können dann in mündlicher oder schriftlicher Form die Meldungen der Hinweisgeber entgegennehmen. Auch die Möglichkeit einer anonymen Meldeabgabe muss ermöglicht werden.
Eine detaillierte Auflistung der Meldungen und Offenlegungen von Rechtsverstößen finden Sie hier:
www.recht.bund.de.
Sobald eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet ist, gelten für Meldungen folgende Vorschriften:
- Ist eine Meldung oder Offenlegung in mündlicher oder schriftlicher Form eingegangen, muss diese innerhalb von sieben Tagen bestätigt werden
- Eine Meldestelle muss innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung zu den Maßnahmen geben
- Die Identität des Hinweisgebers ist zu schützen – auch anonym eingereichte Meldungen müssen bearbeitet werden
Unser Angebot für Sie:
das Hinweisgeber-Portal
Mit dem Einrichten eines Hinweisgeber-Portals eröffnen Sie in Ihrem Unternehmen eine sichere Meldestelle zur vertraulichen und anonymen Abgabe von Hinweisen auf Rechtsverstöße. Das Hinweisgeber-Portal bietet Ihnen eine Entlastung, da wir als spezialisierter Dienstleister für das Einrichten und den Betrieb der internen Meldestelle von Ihnen beauftragt werden.
Sie erhalten von uns eine individuelle Beratung zur Funktionalität des Hinweisgeber-Portals sowie zu den zusätzlichen Möglichkeiten von Meldekanälen wie einer Telefonhotline oder einer gesonderten und streng vertraulichen E-Mail-Adresse. Der Vorteil an dieser Lösung ist, dass Sie keine eigenen Mitarbeiter für die Verwaltung der internen Meldestelle zur Verfügung stellen müssen. Darüber hinaus sorgen Sie bei der externen Betreuung für eine neutrale Stelle zur Nachverfolgung ohne interne Befangenheit.
Unser Leistungspaket umfasst die Sichtung und Qualifizierung der eingegangenen Hinweise, die Kommunikation mit dem Hinweisgeber, ein monatliches Reporting und die rechtliche Beratung bei eingegangenen Meldungen und Verstößen. Ihre Vorteile liegen bei dieser Lösung auf der Hand.
Unsere Leistungspakete sind individuell buchbar, die Preisabsprache erfolgt auf Basis der gewünschten Anforderungen sowie der Unternehmensgröße.
Vorteile eines Hinweisgeber-Portals
Nutzen Sie die vielen Vorteile eines Portals für Hinweisgeber in Ihrem Unternehmen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Das Portal bietet Ihnen eine abgesicherte Lösung, mit der Sie die gesetzlichen Anforderungen ohne wesentlichen eigenen Steuerungseinsatz erfüllen.
KOSTENTRANSPARENZ
Der Betrieb des Hinweisgeber-Portals ist mit einem monatlichen Festpreis verbunden.
MINIMALER
IMPLEMENTIERUNGSAUFWAND
Wir richten das Portal für Sie ein, Sie erhalten von uns einen Link zum Portal für die Kommunikation im Unternehmen.
GERINGE EIGENLEISTUNG
Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Dokumente zur Verfügung (z. B. Betriebsvereinbarung etc.).
VIELFÄLTIGE MELDEMÖGLICHKEITEN
Zusätzlich zum Hinweisgeber-Portal bieten wir Ihnen eine Telefonhotline an (tagsüber) sowie die Meldemöglichkeit über eine entsprechende E-Mail-Adresse.
Sicher, vertraulich, rechtskonform
nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
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