Directive on Security of Network and Information Systems (NIS2)
Die NIS2-Richtlinien sind eine Erweiterung und Weiterentwicklung der ursprünglichen Directive on Security of Network and Information Systems (NIS) der Europäischen Union, die erstmals im Jahr 2016 in Kraft getreten ist. Sie regeln die Cyber- und Informationssicherheit von Unternehmen und Institutionen mit mindestens 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von mindestens 10 Mio. Euro im Jahr (mittlere Unternehmen) oder mit mindestens 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von mindestens 50 Mio. Euro im Jahr (große Unternehmen oder Konzerne).
Die NIS2 soll ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme mit harmonisiertem Mindestschutz innerhalb der EU gewährleisten und vor zunehmenden Bedrohungen schützen.
Alle Mitgliedsstaaten der EU haben seit Oktober 2024 die Verpflichtung, die NIS2-Richtlinien in nationales Recht zu übertragen. In Deutschland ist man dabei, NIS2 unter Berücksichtigung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0, des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen in das deutsche Recht zu integrieren. Den aktuellen Stand dieser Bemühungen kann man unter NIS2-Navigator verfolgen.
Mit der DOS als Ihrem Partner im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit können Sie sich mit der Einführung der NIS2-Richtlinien in Ihrem Unternehmen bestens absichern. Eine fehlende Absicherung führt nicht nur dazu, dass Ihr Unternehmen anfälliger für Cyberangriffe wird. Vor allem die wirtschaftlichen und rechtlichen Sanktionen der EU können Ihrem Unternehmen enorm schaden und das Vertrauen Ihrer Kunden und Partner erheblich beeinträchtigen.
IHRE VORTEILE
Mit der DOS als Ihrem Partner im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit können Sie sich mit der Einführung der NIS2-Richtlinien in Ihrem Unternehmen bestens absichern. Eine fehlende Absicherung führt nicht nur dazu, dass Ihr Unternehmen anfälliger für Cyberangriffe wird. Vor allem die wirtschaftlichen und rechtlichen Sanktionen der EU können Ihrem Unternehmen enorm schaden und das Vertrauen Ihrer Kunden und Partner erheblich beeinträchtigen.
VERBESSERTE
CYBERRESILIENZ
Durch eine Einführung stringenter Sicherheitsanforderungen wird die gesamte Cyberstruktur innerhalb der Europäischen Union gefördert, was auch Ihr Unternehmen widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe macht
BESSERES
NOTFALLMANAGEMENT
Die Richtlinien beinhalten zusätzlich zu den Sicherheitsanforderungen auch Mechanismen für ein Business Continuity Management (BCM), das Bestandteil des Notfallmanagements ist. Es unterstützt vor allem Unternehmen mit kritischen Geschäftsprozessen, sogenannten KRITIS-Unternehmen. So kann bei einer Bedrohung schneller und koordinierter durch das Unternehmen reagiert werden.
FÖRDERUNG
DER HARMONISIERUNG
IN DER EU
Die Richtlinien der NIS2 sorgen dafür, dass alle Mitgliedsstaaten der EU eine Vereinheitlichung und einen Mindestgrundschutz durch Sicherheitsstandards verbindlich umsetzen und nachhaltig gewährleisten, was eine einheitliche Kommunikation untereinander erleichtert und stärkt.
ERHÖHTE TRANSPARENZ
Unternehmen in der EU sind dazu verpflichtet, Cybervorfälle innerhalb von 24 Stunden an die eigens dafür eingerichtete Meldestelle des BSI zu melden. Dies schafft eine transparente Informationsgrundlage und eine substanzielle Risikobewertung.
UNSER ANGEBOT FÜR IHRE CYBER- UND INFORMATIONSSICHERHEIT

PART 1: ERSTGESPRÄCH & ANALYSE
Bei unserem Erstgespräch starten wir mit der Analyse des Istzustandes Ihres Unternehmens. Das Ziel der Analyse ist es herauszufinden, ob und in welchem Maße die Anforderungen der NIS2-Richtlinien erfüllt werden. Zudem prüfen unsere Datenschutz- und Informationssicherheitsexperten, welche Maßnahmen noch umgesetzt werden müssen, um einen kompletten Schutz zu gewährleisten.

PART 2: KONFORME UMSETZUNG
Nach unserer Analyse gehen wir zusammen mit Ihrem Projektteam in die rechtskonforme Umsetzung der NIS2-Richtlinien. Diese Umsetzung kann individuell für Ihr Unternehmen und Ihre Anforderungen erfolgen und umfasst unter anderem folgende Leistungen:
- Risikobewertung und -management
- Business Continuity Management (Geschäftsfortführung nach Krisenfall)
- IT- und Cybersicherheitslösungen
- Krisenmanagement und Notfallplanung
- Schulungen und Sensibilisierungsprogramme
- Complianceberatung und -unterstützung
- Krisenkommunikation und Reputationsmanagement
- Versicherungstechnische Beratung der Informationssicherheitsrichtlinien
- Wiederherstellung und Erholung (Recovery Management)
- Kontinuierliche Verbesserung und Audits (ganzheitliche und maßgeschneiderte Lösungen)

PART 3: KOMPLETTE ABSICHERUNG
Mit einem externen Informationssicherheitsbeauftragten überlassen Sie nichts dem Zufall, wenn es um die Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen geht. Mit einem externen Informationssicherheitsbeauftragten an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Sicherheitsprozesse und -richtlinien gemäß den geltenden Gesetzen und Richtlinien für Ihr Unternehmen berücksichtigt, erstellt und gesteuert werden.
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